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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2023

 

Auftragnehmer

Explideo®

Dexelgasse 2 | Top 2
2700 Wiener Neustadt, NÖ

Telefon: + 43 2622 35 109
E-mail: office@explideo.at
Web: www.explideo.at
UID: ATU 576 12 701

 

 

1. Geltung

 

1.1      Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zwischen Explideo® und deren Auftraggeber (AG) und bilden die Basis für alle Rechtsbeziehungen, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

1.2     Die Grundlage des Vertrages ist das Briefing des AG und die daraus resultierende, detaillierte Leistungsbeschreibung im Angebot.

1.3    Beim Vertrag handelt es sich um einen Urheberwerksvertrag und keinen Kaufvertrag. Alle von Explideo® vorgeschlagenen Ideen, Konzepte, Entwürfe, Reinzeichnungen und Feinlayouts sind eigenständige Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Der Vertrag betrifft nur immaterielle Werte (Einräumung von Nutzungsrechten, ggf. einschließlich Daten), keine materiellen Werte (= Eigentumsrechte an bestimmten Objekten = Kauf).

1.4    Sondervereinbarung müssen schriftlich vor Vertragsabschluss vereinbart werden.

1.5    Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen.

1.6    Mit der Beauftragung gelten die AGB als akzeptiert. Werden sie geändert, wird dies rechtszeitig bekanntgegeben. Es besteht ein schriftliches Einspruchsrecht von 14 Tagen. Wird diese Frist versäumt, gelten die geänderten AGB als angenommen.

1.7    Mit der Beauftragung gilt auch die „Wichtige Information für die künftige Zusammenarbeit“ als akzeptiert.

1.8    Der Vertrag entsteht bereits mit der Akzeptanz der ersten Kostenschätzung. Die erste Kostenschätzung stellt den Mindestleistungsumfang des Vertrages dar und beinhaltet die Kreation von Textlayouts, Rohentwürfen / Rohlayouts.

 

2. Dienstleistungen

 

2.1 Produktion von 2D-Animationsfilmen

2.1.1  Vertragsgegenstand ist die Produktion von 2D-Animationsfilmen. Dies beinhaltet: Textgestaltung (Storytelling), Storyboard, Reinzeichnungen, Animation, Sprachaufnahmen, Sounddesign und Vertonung mit GEMA-freier Musik.

 

2.2. Agenturleistung

2.2.1 Explideo® wird die Leistung nach Möglichkeit selbst erbringen. Im Bedarfsfall kann aber auch auf sachkundige Dritte (Fremdleistung) zurückgegriffen werden, wobei eine sorgfältige Auswahl hinsichtlich der fachlichen Kompetenz von Dritten getroffen wird.

2.2.2 Dritte werden im Namen von Explideo® oder im Namen des AG beauftragt.

2.2.3 Wird die Koordination Dritter beauftragt (z. B. für Sprachaufnahmen, 3D Visualisierung, Realbildaufnahmen, die Erstellung von Social Media- oder anderen Online-Kampagnen u. ä.), so gilt dies als Agenturleistung und ist entsprechend abzugelten. Ausmaß und Umfang der Agenturleistung werden im Angebot definiert. Leistungen, die über die im Angebot definierten Punkte hinausgehen, müssen gesondert vereinbart werden und werden auch gesondert in Rechnung gestellt.

 
3. Korrekturzyklen und Liefertermine

 

3.1. Korrekturzyklen

3.1.1 In jeder Projektphase ist ein Korrekturzyklus erhalten. Im Falle von Korrekturen in den einzelnen Projektphasen, wird seitens Explideo® nachgebessert und nach Mängelbehebung zur erneuten Abnahme geschickt. Der AG hat maximal drei Werktage Zeit, um die Freigabe zu erteilen. Wird diese Frist verabsäumt, gilt die Korrektur als abgenommen.

3.1.2 Weitere Korrekturen werden nach tatsächlichem Aufwand mit € 80,- / Std. verrechnet.

3.1.3 Werden Änderungswünsche nach Abschluss der jeweiligen Designphase geäußert, wird der dadurch entstehende Mehraufwand mit € 80,- pro Stunde und nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Etwaige dadurch entstehende zusätzliche Sprecherkosten trägt ebenfalls der AG.

3.1.4 Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen sowie Ausarbeitungen zu treuen Händen. Die Weitergabe an Dritte zur Ansicht oder Weiterbearbeitung ist untersagt. Und zwar solange, bis der AG die Nutzungsrechte vollständig erworben und finanziell abgegolten hat. Die Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen sowie Ausarbeitungen dürfen auch nicht abgelichtet und/oder gespeichert werden.

3.1.5 Originale und Computerdaten sind Explideo® auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurückzusenden bzw. zu übergeben, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind.

 

3.2. Liefertermine

3.2.1 Liefertermine sind eine Schätzung und nicht verbindlich. Bei der Kalkulation des Liefertermins wird von einer Korrekturdauer von maximal drei Werktagen pro Phase ausgegangen. Verzögert der AG die Abnahme und kann der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten werden, übernimmt Explideo® dafür keine Haftung und muss schad- und klaglos gehalten werden.

 

4. Nutzungs- und Verwertungsrechte

 

4.1 Allgemeines

4.1.1 Wie bereits bei Punkt 1.3. erwähnt, handelt es sich bei allen Verträgen mit Explideo® um Urheberwerkverträge und keine Kaufverträge. Nutzungsrechte werden ausschließlich für den im Vertrag definierten Verwendungszweck gewährt.

4.1.2 Werden Illustrationen / Grafik Designs nachträglich für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet, so muss Explideo® vom AG vor der Verwendung darüber informiert werden. Die neue Nutzung ist ggf. nach üblichen Sätzen zu honorieren.

4.1.3 Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung des/der zur Nutzung überlassenen Werke/s ist unzulässig. Das Recht auf Bearbeitung muss schriftlich vereinbart werden und mittels angemessenen Honorars abgegolten werden. Ebenso wie die Bearbeitung durch Dritte.

4.1.4 Die dem AG eingeräumten Rechte dürfen an Dritte weder entgeltlich noch unentgeltlich weitergegeben werden, außer dies wurde im Vorfeld schriftlich mit Explideo® vereinbart.

4.1.5 Der AG erwirbt kein Eigentum an:

a) Ideen und Konzepten

b) Texten und Entwürfen

c) Ausarbeitungen wie Reinzeichnungen oder Layouts

d) Roh- bzw. Originaldaten (Computerdaten)

Eine mögliche Rechteabtretung muss schriftlich vereinbart und ggf. mit angemessenem Honorar abgegolten werden. Die Rechte gehen in diesem Fall nur an den AG, nicht aber an Dritte über und auch nur im vereinbarten Ausmaß.

4.1.6 Sollen die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- bzw. Betreuungsvertrages unverändert weitergenutzt werden, muss dazu gesondert und schriftlich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht vereinbart werden. Je nach Umfang kann dafür ein angemessenes Honorar fällig werden.

 

4.2. Lizenzgebühren

4.2.1 Werden Illustrationen / Designs / Animationen oder Auszüge daraus für T-Shirts, als Cover, in Büchern, auf Tassen, in Computerspielen und ähnlichem verwendet, muss vorab eine marktübliche Lizenzgebühr vereinbart werden. Wird eine derartige Verwendung der Illustrationen, Designs und/oder Animationen zu einem späteren Zeitpunkt als der Beauftragung beschlossen, wird die marktübliche Lizenzgebühr auch nachträglich fällig.

4.2.2 Der AG hat Explideo® auf Wunsch Einsicht in die Buchhaltung mit den tatsächlichen Verkaufszahlen zu gewähren.

 

4.3. Fremdmaterial

4.3.1 Wird seitens des AG Fremdmaterial zur Verfügung gestellt, so garantiert dieser die uneingeschränkten Rechte am Material (z. B. Grafiken, Illustrationen, Video oder Texte) zu haben und durch die Verwendung durch Explideo® keine Rechte an Dritte zu verletzen. Explideo® und Dritte sind jedenfalls schad- und klaglos zu halten.

4.4. Künstliche Intelligenz

"Illustrationen" beziehen sich auf jegliche grafischen Darstellungen, Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, Bilder oder andere visuelle Darstellungen, unabhängig vom Medium oder Format.

 

"KI" bezieht sich auf jedes System oder Programm, das in der Lage ist, menschenähnliche Funktionen wie Lernen, Denken oder Entscheidungsfindung auszuführen.

4.4.1 Es ist ausdrücklich untersagt, Illustrationen von Explideo® jeglicher Art zur Schulung, Programmierung, Implementierung oder sonstigen Nutzung innerhalb oder in Verbindung mit einer KI zu verwenden. Verboten ist auch die auszugsweise Verwendung oder Verwendung von Teilen von Explideo und der von Explideo angestellten Illustratoren.

4.4.2 Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob die Illustrationen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

4.4.3 Bei Verletzung der Urheberrechte oder sonstigen Schutzrechte werden gerichtliche Schritte eingeleitet.

5. Pitchingverträge

 

5.1 Allgemeines

5.1.1 Wird Explideo® eingeladen, vor dem Abschluss des eigentlichen Hauptvertrages ein Konzept, eine Idee, einen Vorentwurf eines Layouts, eine Probeillustration und ähnliches zu erstellen (Pitch), gilt dies als Auftrag zur definierten Leistungserbringung, wodurch ein Vertragsverhältnis (Pitchingvertrag) entsteht. Auch dem Pitchingvertrag liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

5.1.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass Explideo® bereits mit der Konzepterarbeitung und/oder Entwürfen für Illustrationen / Grafiken kostenintensive Vorleistungen erbracht hat, obwohl Explideo® selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

 

5.2 Nutzung bei Pitchingverträgen

5.2.1 Dem Urheberrechtsgesetzes unterliegen auch Konzepte, Ideen und Entwürfe. Sollte es zu keinem tatsächlichen Vertragsabschluss zwischen Explideo® und dem potentiellen AG und deren Dritte kommen – wie etwa nach Pitches – dürfen Konzepte, Ideen, Entwürfe sowie Teile daraus nur mit schriftlicher Zustimmung von Explideo® und entgeltlicher Abgeltung verwendet werden. Dies umfasst auch etwaigen Slogans, Werbeschlagwörter etc. – auch wenn sie nach dem Urheberrechtsgesetz noch keine Werkshöhe erreicht haben.

5.2.2 Der potentielle AG ist auch nicht berechtigt, Teile der Idee und/oder Konzepte mit anderen als Explideo® wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen, zu nutzen oder nutzen zu lassen.

5.2.3 Sollte aus dem Pitchingvertrag kein Hauptvertrag zustande komme, kann Explideo® alle Ideen, Konzepte und Entwürfe für andere Projekte oder eigenen Zwecke verwenden.

 

5.3 Entgeltlichkeit von Präsentationen (Pitches)

5.3.1 Durch den Pitchingvertrag (die Einladung zur Vorpräsentation) entsteht der Anspruch auf ein Präsentationsentgelt. Dies umfasst 50 % des gesamten Gestaltungshonorars. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

5.3.2 Mit der Durchführung der Präsentation und/oder Abgabe des vereinbarten Vorentwurfes / Vorwerkes / Probeillustration etc. gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.

5.3.3 Kommt kein Hauptvertrag zustande oder zum erheblich reduzierten Teil, stehen Explideo® – wenn nicht anders vereinbart – 80 % des gesamten Gestaltungshonorars zu.

 

6. Haftung

 

6.1  Explideo®  erfüllt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und kann für leichte Fahrlässigkeit (Tipp-, Text- und Satzfehler) nicht haftbar gemacht werden. Mängel sind Explideo® unverzüglich nach Empfang der Leistung(en) durch den AG anzuzeigen und die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.

6.2 Beauftragt der AG zur Mängelbehebung Dritte, obwohl Explideo® die Bereitschaft zur Mängelbehebung zeigt, so trägt die dadurch entstehenden Kosten der AG.

6.3 Der Anspruch auf Nachbesserung erlischt nach sechs Monaten.

6.4 Es wird keine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernommen.

6.5 Es wird keine Haftung für die Werbewirksamkeit der von Explideo® gestalteten Werke übernommen.

6.6 Werden Werke für Social Media Kampagnen verwendet, übernimmt Explideo®  keine Haftung, ob die Inhalte der Geschäftsbedingungen der Anbieter von Social Media Plattformen entsprechen, wodurch das Risiko besteht, dass Werbeanzeigen und/oder Webauftritte ohne Angabe von Gründen entfernt werden können. Werden von Explideo® gestaltete Werke auf Social Media Kanälen entfernt, kann Explideo® dafür nicht haftbar gemacht werden und ist in jedem Fall schad- und klaglos zu halten.

6.7 Es wird keine Haftung für die Richtigkeit von Text und Bild übernommen, wenn diese zur Kontrolle dem AG vorgelegt wurden und/oder diese vom AG genehmigt wurden.

6.8 Explideo® haftet nicht für Fehler von Dritten.

6.9 Soweit Explideo® notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des AG an Dritte in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Explideo®

6.10 Bei der Beauftragung Dritter durch den AG übernimmt Explideo® keine Haftung im Falle einer qualitativ ungenügenden Leistungserbringung oder dem Fehlen der Leistungserbringung. Explideo® kann auch nicht für Empfehlungen Dritter haftbar gemacht werden.

 

7. Namensnennung und Belegmuster

 

7.1 Explideo® ist gemäß § 20 UrhG berechtigt, auf jedem Werk/Produkt sowie Werbemittel ihren Namen bzw. Pseudonym, Firmenwortlaut oder Logo anzubringen und zu veröffentlichen.

7.2 Explideo® ist gemäß § 26 UrhG berechtigt, Abbildungen der von ihr entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden und/oder zu diesem Zweck weltweit im Internet zu veröffentlichen.

 

8. Rücktritt und Stornierung

 

8.1 Nach Vorlage des Textentwurfes und finalen Angebotes ist der AG, aber auch Explideo® berechtigt, ohne der Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der AG zurück, ist das Präsentationsentgelt gemäß Punkt 5.3.1 zu bezahlen, also 50 % des Gestaltungshonorars, sofern nichts anderes im Vorfeld vereinbart wurde.

8.2 Wird der Vertrag seitens des AG während des Designprozesses und/oder aufrechten Vertrages gekündet, ohne dass die Gründe Explideo® zu verantworten hat, so wird das Präsentationsentgelt gemäß Punkt 5.3.1 fällig plus alle bis dahin – durch den bisherigen Aufwand – angefallenen Kosten für Produktion und alle Nebenleistungen.

8.3 Entstehen Stornogebühren durch bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität, hat diese der AG zu tragen.

8.4 Alle Rechte bleiben bei Explideo® – der AG darf die bis zur Stornierung entstandenen Ideen, Konzepte und Werke nicht nutzen.

 

9. Zahlungskonditionen

 

9.1 Explideo® ist berechtigt für den entstehenden Aufwand Vorschüsse zu verlangen und für einzelne vollendete Arbeitsschritte Zwischenrechnungen zu stellen. Das heißt, es werden fällig:

a)  50 % bei Beauftragung des finalen Angebotes

b)  30 % nach Vorlage der Reinzeichnungen

c) 20 % nach Fertigstellung

9.2 Der Honoraranspruch entsteht spätestens mit vollständiger und vertragsgemäßer Leistungserbringung seitens Explideo® soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

9.3 Das Entgelt versteht sich als Nettobetrag zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.

9.6 Das Honorar ist sofort nach Erhalt der Rechnung, netto ohne Abzug fällig.

9.7 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

9.8 Bei Zahlungsverzug dürfen erbrachte Leistungen erst wieder bei Begleichung der offenen Forderung genutzt werden.

 

10. Datenschutz

 

Der AG stimmt zu, dass seine persönlichen Daten  (Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung, Betreuung des AG  sowie für eigene Werbezwecke (z. B.  Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten, Newsletter) in Papier- und elektronischer Form auch nach der Auftragserfüllung ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der AG ist einverstanden, E-Mails zu Werbezwecken bis auf Widerruf zu erhalten. Dieser Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

 
11. Schlussbestimmung

 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiener Neustadt.

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